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Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr eigenständig handeln zu können. Zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Demenz.

Durch eine Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit festzulegen, ob bzw. wie Sie in einer solchen Situation ärztlich behandelt werden möchten. So unterstützen Sie Angehörige und Ärzte bei der Entscheidungsfindung in Ihrem Sinne.

Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit für den Fall einer Betreuungsnotwendigkeit Ihre Interessen im Voraus abzusichern. In dieser Verfügung legen Sie fest, wer im Falle des Falles eine Betreuung übernehmen soll. So können Sie z.B. auch Berufsbetreuer ausschließen.

Umfassende Information zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für der Justiz und für Verbraucherschutz:
www.bmjv.de.

Gemeinde Lamerdingen

Hauptstraße 1
86862 Lamerdingen

08248 216
08248 90 11 64

info@lamerdingen.de

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei

Dienstag:
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr und Bürgersprechstunde von 17:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr


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