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Befüllung von Swimming- oder größeren Gartenpools

Befüllung von Swimming- oder größeren Gartenpools

bitte melden

Die Befüllung von Swimming- oder größeren Gartenpools kann sich auf die Höhe der Wasser-/Kanalgebühren auswirken. Alle Einwohner, die einen Swimming- oder größeren Gartenpool besitzen und auch befüllt haben werden gebeten, bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe oder der jeweiligen Gemeindeverwaltung schriftlich (soweit noch nicht geschehen) folgendes zu melden: 

  1. Maße des Pools
  2. Datum der Befüllung
  3. Art der Wasserentnahme 
  4. Wasserhöhe
  5. Wohin wird das Wasser im Herbst abgelassen (Sickerschacht, Kanal, …)

 

Bitte beachten Sie, dass zur Berechnung der Kanalgebührenermäßigung erst Wassermengen über 12 m³ berücksichtigt werden.

 

Das entsprechende Formblatt hierfür gibt es bei der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe (Alpina-Ring 12, 1. Stock), in den Gemeindekanzleien, 
sowie hier zum Ausfüllen und Ausdrucken: Formblatt

zuständige Sachbearbeiterin:

  • für die Stadt Buchloe: Frau Martin, Alpina-Ring 12, 1. Stock, Tel.: 50 01 - 26
  • für die Gemeinden Jengen und Lamerdingen, sowie den Markt Waal: Frau Bartl, Alpina-Ring 12, 1. Stock, Tel.: 50 01 - 58

Gemeinde Lamerdingen

Hauptstraße 1
86862 Lamerdingen

08248 216
08248 90 11 64

info@lamerdingen.de

Öffnungszeiten Gemeindekanzlei

Dienstag:
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr und Bürgersprechstunde von 17:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr

Im Notfall für Sie da


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